Online-Theorieunterricht

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat uns vorübergehend gestattet, den theoretischen Unterricht “online” anzubieten. Auf dieser Seite kannst du dich über die Teilnahme am “Online-Unterricht” und darüber informieren, was es hier zu beachten gibt.

Voraussetzungen

  • Du musst bereits in unserer Fahrschule angemeldet sein.
    Hier kannst du dich anmelden: zur Online-Anmeldung
  • Für die Teilnahme am E-lerning benötigst du die Webinarsoftware Zoom. Du hast die Möglichkeit, die Software auf einem PC/Mac, Laptop/Notebook oder Tablet (kein Handy) zu installieren. Die Software kann kostenlos heruntergeladen werden.
  • Wir empfehlen dir, für den Online-Unterricht einen PC oder ein Notebook mit Kamera und einem Headset zu benutzen.
  • Ein Kamerabild von dir muss wegen der Anwesenheitskontrolle möglich sein.
  • Die Verwendung eines Smartphones ist für unsere Schulungszwecke ungeeignet, wird aber dennoch für den Unterricht benötigt. Bitte halte dein Smartphone mit der installierten “Fahren Lernen Max” App bereit, da wir hierüber interaktive Elemente einbauen.

Ablauf

  • Die Termine für die einzelnen Unterrichtslektionen und den jeweiligen Zugangslink erhältst du in unserem Stundenplan.
    (Dazu klickst du einfach auf den Link im Stundenplan)
    .
  • Jetzt bist du in unserem “virtuellen Unterrichtsraum”.
  • Solltest du noch Fragen haben, kannst du uns vorab per Telefon oder WhatsApp erreichen. Wir können auch gerne ein Probemeeting vereinbaren, um deine Einstellungen, Hardware und Datenübertragung (Ton und Bild) zu überprüfen.
  • In einem ca. 60-minütigen Online-Einweisungsseminar zum Ablauf in unserer Fahrschule werden wir prüfen, ob deine technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an unserem Online-Unterricht gegeben sind.

Das müssen wir beachten

Die zur Durchführung des Online-Unterrichts eingesetzte Software muss mindestens die folgenden Kriterien erfüllen:

  • das Kamerabild aller Teilnehmer wird dem Kursleiter angezeigt,
  • der Kursleiter kann die Sprechzeit der Teilnehmer zuteilen und bei Bedarf die Mikrofone aller Teilnehmer stumm schalten (Vermeidung Rückkopplung bzw. Störgeräusche),
  • die Teilnehmer können sich melden, um einen Sprechwunsch zu äußern (z. B. Schaltfläche „Hand heben“),
  • der Kursleiter muss neben dem Kamerabild die Möglichkeit haben, seinen Bildschirm allen Teilnehmern freizugeben, um Schulungsmedien (z. B. Präsentation, Videofilm) allen Teilnehmern anzuzeigen,
  • es sollte die Möglichkeit bestehen, separate virtuelle Räume aus der Software zu starten, um Gruppenarbeit in Kleingruppen zu ermöglichen. Der Kursleiter muss die Möglichkeit haben, sich in diese Räume zuzuschalten,
  • es besteht eine Chatfunktion für alle Teilnehmer,
  • alle anwesenden Teilnehmer werden in einer Liste für den Kursleiter sichtbar angezeigt,
  • Anzeige bzw. Kontrollmöglichkeit, ob die Teilnehmer noch anwesend sind,
  • die Software muss datenschutzrechtlich konform sein zur Datenschutzgrundverordnung, ein entsprechender Nachweis hierzu muss vorliegen,
  • eine permanente Anwesenheitskontrolle muss gewährleistet sein,
  • die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen vor der Teilnahme auf
    die Verfahrensweise und Dokumentation des Schulungsverfahrens
    einschließlich Datenschutz hingewiesen werden.

Anwesenheitskontrolle

  • Die Anwesenheit und Identität der Teilnehmer wird überprüft und der Kursleiter erstellt eine entsprechende Teilnehmerliste. Bei Verwendung unseres Video-Konferenzsystems lässt sich dokumentieren, wer jeweils teilnimmt; auch ein Ein-/Ausloggen während einer Unterrichtssession ist für den Fahrlehrer unmittelbar auf dem Bildschirm sichtbar und kann dokumentiert werden.
  •  Zusätzlich hat jeder Fahrschüler ein Passfoto von sich in der Fahren Lernen App zu hinterlegen .