Fahrerlaubnisklasse T
Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h
Landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen
a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
- Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
- Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: L, AM
Mindestumfang des Theorieunterrichts
jeweils Doppelstunden zu je 90 Minuten
- Grundunterricht: 12 / 6*
- Klassenspezifischer Unterricht: 6 / 6*
- Gesamt: 18 / 12*
*mit Vorbesitz einer anderen Klassen
Da wir in unserer Fahrschule derzeit über keine Fahrzeugkombination ( Zugmaschine + Anhänger) der Klasse T verfügen, kann eine praktische Ausbildung und Prüfung nur mit einer durch den Fahrerlaubnisbewerber bereitgestellten Fahrzeugkombination durchgeführt werden.
Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung – keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.