Fahrerlaubnisklassen

Fahrerlaubnisklasse T

Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h
Landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen

a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

  • Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
  • Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: L, AM

Mindestumfang des Theorieunterrichts
jeweils Doppelstunden zu je 90 Minuten

  • Grundunterricht: 12 / 6*
  • Klassenspezifischer Unterricht: 6 / 6*
  • Gesamt: 18 / 12*

*mit Vorbesitz einer anderen Klassen

Da wir in unserer Fahrschule derzeit über keine Fahrzeugkombination ( Zugmaschine + Anhänger) der Klasse T verfügen, kann eine praktische Ausbildung und Prüfung nur mit einer durch den Fahrerlaubnisbewerber bereitgestellten Fahrzeugkombination durchgeführt werden. 

Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung – keine Sonderfahrten

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.