Fahrerlaubnisklassen

Fahrerlaubnisklasse BE

Fahrzeugkombination aus einem Kraftwagen der Klasse B mit einem Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg bis max. 3.500 kg

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigen.

  • Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: B

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Mindesumfang der Sonderfahrten

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 1
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1
  • Gesamt: 5

Bei angenommenen 10 Fahrstunden könnten sich die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse BE auf ca. 961,93 € belaufen.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen*:

Grundbetrag 90,00 EUR
1 Übungsstunde 60,00 EUR
1 Sonderfahrt 65,00 EUR
Vorstellungsgebühr für praktische Prüfung (Komplettprüfung) 135,00 EUR
praktische Prüfung (DEKRA)**(Komplettprüfung) 116,93 EUR
Vorstellungsgebühr für Teilprüfung (Prüfungsfahrt und Grundfahraufgaben) 109,00 EUR
Teilprüfung (DEKRA)** (Prüfungsfahrt und Grundfahraufgaben) 96,70 EUR
Vorstellungsgebühr für Teilprüfung (Verbinden und Trennen) 60,00 EUR
Teilprüfung (DEKRA)** (Verbinden und Trennen) 20,23 EUR

 

Weitere Kosten entstehen bei der Antragstellung:

Führerscheingebühr** 43,40 EUR
Sehtest** ca. 10,00EUR

Hinweise

Die praktische Ausbildung unterteilt sich in Übungs- und Sonderfahrten. Zu den Sonderfahrten gehören 3 Überlandfahrten, 1 Autobahn- und 1 Dämmerungsfahrt.

Die Dauer der praktischen Ausbildung hängt von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers ab, die Ziele der Fahrschülerausbildungsordnung zu erreichen.
* Über die aktuellen Preise informieren Sie sich bitte in der Fahrschule. Der Ausbildungsvertrag kommt mit den Entgelten nach dem aktuellen Preisaushang gem. § 32 FahrlG zustande.
** Diese Fremdleistungen werden nicht von der Fahrschule erhoben