Fahrerlaubnis Klasse AM
Deine Ausbildungfahrzeuge
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
- Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor
- Dreirädrige Kleinkrafträder
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal 4 kW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Mindestalter: 15
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: Keine
Mindestumfang des Theorieunterrichts
jeweils Doppelstunden zu je 90 Minuten
- Grundunterricht: 12 / 6*
- Klassenspezifischer Unterricht: 2 /2*
- Gesamt: 14 / 8*
*mit Vorbesitz einer anderen Klassen
Grundausbildung – keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
Hinweis: Wenn du in unserer Fahrschule einen AM-Führerschein machen möchtest, musst du mindestens 160cm groß sein. Das liegt daran, dass unsere Kleinkrafträder eine Sitzhöhe von 78 cm haben und somit für kleinere Personen nicht geeignet sind. Du kannst aber auch mit deinem eigenen Fahrzeug die Ausbildung absolvieren, wenn es bestimmte Anforderungen erfüllt. Wenn du das möchtest, sprich uns einfach an.
Kostenbeispiel für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM
Bei dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse AM könnten sich nach der aktuellen Preisliste die Kosten bei angenommenen 10Fahrstunden (10Übungsfahrten) inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung auf ca. 1314,92€ belaufen.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:*
Grundbetrag (Kosten für theoretische Ausbildung u. Verwaltungsaufwand) | 330,00 EUR |
1 Übungsstunde | 60,00 EUR |
1 Sonderfahrt | – |
Vorstellungsgebühr für theoretische Prüfung | 36,50 EUR |
theoretische Prüfung (DEKRA)** | 22,49 EUR |
Vorstellungsgebühr für praktische Prüfung | 124,00EUR |
praktische Prüfung (DEKRA)** | 116,93 EUR |
Lehrmittel (Lehrbücher u. elektronische Prüfungsbögen) | 85,00 EUR |
Weitere Kosten entstehen bei der Antragstellung:
Führerscheingebühr** | 43,40 EUR |
Erste-Hilfe-Bescheinigung** | ca. 60,00 EUR |
Sehtest** | ca. 10,00 EUR |
Die Dauer der praktischen Ausbildung hängt von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers ab, die Ziele der Fahrschülerausbildungsordnung zu erreichen.
* Über die aktuellen Preise informieren Sie sich bitte in der Fahrschule. Der Ausbildungsvertrag kommt mit den Entgelten nach dem aktuellen Preisaushang gem. § 32 FahrlG zustande.
** Diese Fremdleistungen werden nicht von der Fahrschule erhoben