Fahrerlaubnisklassen

Fahrerlaubnisklasse A

Dein Ausbildungsfahrzeug Klasse A: Kawasaki ER 6 N

Schwere Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

  • 24 Jahre
  • 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Mindestumfang des Theorieunterrichts
jeweils Doppelstunden zu je 90 Minuten

  • Grundunterricht: 12 / 6*
  • Klassenspezifischer Unterricht: 4 / 4*
  • Gesamt: 16 / 10*

*mit Vorbesitz einer anderen Klassen

Mindesumfang der Sonderfahrten

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5 / 3**
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 4 / 2**
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3 / 1**
  • Gesamt: 12 / 6**

**mit Vorbesitz Klasse A1 oder A2 / Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Hinweis: Wenn du in unserer Fahrschule einen Zweirad-Führerschein machen möchtest, musst du mindestens 165 cm groß sein. Das liegt daran, dass unsere Fahrschul-Zweiräder eine Sitzhöhe von 80cm haben und somit für kleinere Personen nicht geeignet sind. Du kannst aber auch mit deinem eigenen Fahrzeug die Ausbildung absolvieren, wenn es bestimmte Anforderungen erfüllt. Wenn du das möchtest, sprich uns einfach an.

Kostenbeispiel für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis  (keine Stufenausbildung!)

Bei dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A könnten sich nach der aktuellen Preisliste die Kosten bei angenommenen 18 Fahrstunden (6 Übungs- und 12 Sonderfahrten) inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung auf ca. 1715,56 € belaufen.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:*

Grundbetrag (Kosten für theoretische Ausbildung u. Verwaltungsaufwand)
bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse 
220,00 EUR
1 Übungsstunde 60,00 EUR
1 Sonderfahrt
Überland, Nacht, Autobahnfahrt
60,00 EUR
Vorstellungsgebühr für theoretische Prüfung 36,51 EUR
theoretische Prüfung (DEKRA)** 22,49 EUR
Vorstellungsgebühr für praktische Prüfung 145,00EUR
praktische Prüfung (DEKRA)** 146,56 EUR
Lehrmittel (Lehrbuch u. elektronische Prüfungsbögen) 65,00 EUR

Weitere Kosten entstehen bei der Antragstellung:

Führerscheingebühr** 43,40 EUR
Erste-Hilfe-Bescheinigung** ca. 50,00 EUR
Sehtest** ca.10,00 EUR

Die Dauer der praktischen Ausbildung hängt von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers ab, die Ziele der Fahrschülerausbildungsordnung zu erreichen.
* Über die aktuellen Preise informieren Sie sich bitte in der Fahrschule. Der Ausbildungsvertrag kommt mit den Entgelten nach dem aktuellen Preisaushang gem. § 32 FahrlG zustande.
** Diese Fremdleistungen werden nicht von der Fahrschule erhoben

 


 

Kostenbeispiel für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A Stufenausbildung ( bei Vorbesitz Klasse A2)
Bei der Stufen Ausbildung Klasse A ist ein zweijähriger Fahrerlaubnisvorbesitz der Klasse A2 erforderlich.

Bei dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A Stufenausbildung (ohne theoretische Ausbildung/ ohne Sonderfahrten)  könnten sich nach der aktuellen Preisliste die Kosten bei angenommenen 6 Fahrstunden (6 Übungsfahrten) inklusive einer  praktischen Prüfung auf ca. 720,- € belaufen.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Grundbetrag (Kosten für theoretische Ausbildung u. Verwaltungsaufwand)
bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse
110,00 EUR
1 Übungsstunde 60,00 EUR
Vorstellungsgebühr für praktische Prüfung 122,87EUR
praktische Prüfung (DEKRA)** 127,13 EUR

 

 

Weitere Kosten entstehen bei der Antragstellung:

Führerscheingebühr** 42,60 EUR
Sehtest** 6,40 EUR

Die Dauer der praktischen Ausbildung hängt von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers ab, die Ziele der Fahrschülerausbildungsordnung zu erreichen.
* Über die aktuellen Preise informieren Sie sich bitte in der Fahrschule. Der Ausbildungsvertrag kommt mit den Entgelten nach dem aktuellen Preisaushang gem. § 32 FahrlG zustande.
** Diese Fremdleistungen werden nicht von der Fahrschule erhoben