Fahrerlaubnisklasse A1
Hinweis:
Die Fahrerlaubnisklasse A1 bilden wir in unserer Fahrschule vorübergehend nicht aus!
Dein Ausbildungsfahrzeug Klasse A1: KTM Duke 125
Leichtkrafträder bis 125 cm³
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Mindestalter: 16
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: AM
Mindestumfang des Theorieunterrichts
jeweils Doppelstunden zu je 90 Minuten
- Grundunterricht: 12 / 6*
- Klassenspezifischer Unterricht: 4 / 4*
- Gesamt: 16 / 10*
*mit Vorbesitz einer anderen Klassen
Mindestumfang der Sonderfahrten
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5
- Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 4
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
- Gesamt: 12
Hinweis: Wenn du in unserer Fahrschule einen Zweirad-Führerschein der Klasse A1 machen möchtest, musst du mindestens 165 cm groß sein. Das liegt daran, dass unsere Fahrschul-Zweiräder eine Sitzhöhe von 80cm haben und somit für kleinere Personen nicht geeignet sind. Du kannst aber auch mit deinem eigenen Fahrzeug die Ausbildung absolvieren, wenn es bestimmte Anforderungen erfüllt. Wenn du das möchtest, sprich uns einfach an.
Bei dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A1 könnten sich nach der aktuellen Preisliste die Kosten bei angenommenen 21 Fahrstunden (9 Übungs- und 12 Sonderfahrten) inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung auf ca.2024,55 € belaufen.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Grundbetrag (Kosten für theoretische Ausbildung u. Verwaltungsaufwand) | 330,00 EUR |
1 Übungsstunde | 60,00 EUR |
1 Sonderfahrt | 60,00 EUR |
Vorstellungsgebühr für theoretische Prüfung | 36,50 EUR |
theoretische Prüfung (DEKRA)* | 22,49 EUR |
Vorstellungsgebühr für praktische Prüfung | 145,00 EUR |
praktische Prüfung (DEKRA)* | 146,56 EUR |
Lehrmittel (Lehrbuch u. elektronische Prüfungsbögen) | 85,00 EUR |
Weitere Kosten entstehen bei der Antragstellung:
Führerscheingebühr* | 43,40 EUR |
Erste-Hilfe-Bescheinigung* | ca. 60,00 EUR |
Sehtest* | ca. 10,00 EUR |
Die Dauer der praktischen Ausbildung hängt von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers ab, die Ziele der Fahrschülerausbildungsordnung zu erreichen.
* Diese Fremdleistungen werden nicht von der Fahrschule erhoben.