Informationen

Allgemeine Informationen

Hier kannst du dich über die einzelnen Fahrerlaubnisklassen informieren. Wenn du dich für den Erwerb einer bestimmten Fahrerlaubnisklasse entschie-den hast, kannst du dich ganz einfach und unverbindlich über unser Online-Anmeldetool anmelden. Hierzu brauchst du nur deine persönlichen Daten sowie die gewünschte Fahrerlaubnisklasse eingeben, den Button „absenden“ klicken und schon bekommen wir deine Anmeldedaten.

Wir werden dann deine Daten so schnell wie möglich bearbeiten, den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis vorbereiten und uns per E-Mail bei dir melden.

Unabhängig davon empfehlen wir dir, zu den bekannten Öffnungszeiten in der Fahrschule vorbeizuschauen.

Ganz ohne Bürokratie geht es auch beim Führerschein nicht.
Frühesten 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse stellst du beim Straßenverkehrsamt einen „Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis”, den wir für dich bereits vorbereiten, wenn du dich online anmeldest. Zusammen mit dem Antrag musst du einen gültigen Sehtest (Bescheinigung vom Optiker reicht aus), die Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs sowie ein aktuelles biometrisches Passbild abgeben.

Antragsteller, die am „Begleiteten Fahren mit 17 (BF 17)“ teilnehmen möchten, müssen zusätzlich einen Antrag stellen. Neben einer namentlichen Nennung sind Kopien der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen für den Fahrerlaubnisantrag erforderlich.

Seit dem 01.08.2022 ist die Online-Terminbuchung für die Führerscheinstelle Grevesmühlen eingeführt.

Seit diesem Zeitpunkt ist ein Besuch der Führerscheinstelle nur noch mit vorheriger Terminbuchung möglich.
Einen Termin kannst du unter dem Link https://termin.nordwestmecklenburg.de oder einfach über den QR-Code reservieren.

Schlechtes Sehvermögen eines Kraftfahrers kann zu Gefahren im Straßen-verkehr führen. Deshalb muss jeder Fahrerlaubnisbewerber nachweisen, dass er gut sehen kann.

Du musst daher  zu einem Optiker oder Augenarzt gehen und dort einen Sehtest bestehen. Dieser Sehtest kostet zwischen 6 und 7 Euro.

Jeder Kraftfahrer kann in die Situation kommen, dass er Verletzten helfen muss. Damit du im Ernstfall auch wirklich „Erste Hilfe“ leisten kannst, ist vorgesehen, dass jeder Fahererlaubnisbewerber an einem „Erste-Hilfe-Kurs“ (Dauer: 9 Stunden) teilnimmt.

In unserer Fahrschule kannst du diesen Kurs jeden ersten Samstag im Monat besuchen. Die genauen Termine findest du unter folgendem Link Erste-Hilfe-Ausbildung.

Ein Fahrzeug zu führen ist mehr als Kuppeln und Schalten. Je nach Fahrerlaubnisklasse ist eine bestimmte Anzahl von Theoriestunden vorgeschrieben. In diesen Theoriestunden machen wir dich unter anderem mit den Verkehrsregeln, Gefahrensituationen und Gesetzen vertraut.

Das hier erworbene Wissen musst du später in einer theoretischen Prüfung unter Beweis stellen. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung.

Du kannst aber selbstverständlich mit dem praktischen Unterricht beginnen, bevor du alle Theoriethemen besucht und die theoretische Prüfung abgelegt hast. Es ist natürlich sinnvoll, schon einige theoretische Dinge zu wissen, bevor du mit dem praktischen Unterricht beginnst.

Um einen sicheren, umweltgerechten sowie verantwortungsvollen Umgang mit einem Fahrzeug bei dir zu schulen, werden wir bestimmte Ausbildungsstufen durchlaufen, um letztlich die Ausbildungsziele zu erreichen.

Die Anzahl der Fahrstunden hängt davon ab, wie du die Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelst, um die Ziele der Fahrschülerausbildungsordnung zu erreichen.

Je nach Fahrerlaubnisklasse sind neben einer Grundausbildung eine Mindestanzahl an bestimmten Fahrstunden (Sonderfahrten) zu je 45 Minuten vorgeschrieben. Für die Klasse B (Pkw) sind das beispielsweise 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten zu je 45 Minuten.